Schulpflegschaft |
Alle Eltern einer Klasse wählen zu Beginn eines Schuljahres Elternvertreter (Klassenpflegschaft). Diese Elternvertreter einer Klasse wählen anschließend Elternvertreter für die ganze Schule (Schulpflegschaft). Diese Schulpflegschaft trifft sich mit den Vertretern des Lehrerkollegiums bei den Schulkonferenzen und hat dort, stellvertretend für alle Eltern der Schule, ein Mitspracherecht bei verschiedenen Entscheidungen, z.B. bei der Auswahl der Lern- und Unterrichtsmittel, mit denen gearbeitet wird, bei der Festlegung der beweglichen Ferientage oder bei Anschaffungen der Schule. Diese Aufgabe ist sehr wichtig. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie Interesse haben und sich wählen lassen. |